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   AG Bonn, 08.02.1985 - 6 C 277/84   

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https://dejure.org/1985,4381
AG Bonn, 08.02.1985 - 6 C 277/84 (https://dejure.org/1985,4381)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.02.1985 - 6 C 277/84 (https://dejure.org/1985,4381)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. Februar 1985 - 6 C 277/84 (https://dejure.org/1985,4381)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mäuse und Kakerlaken berechtigen zur Minderung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung bei Mäuse- und Kakerlakenbefall - Mäusebefall ist in Wohnungen und Häusern nicht "normal"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Auftreten von Mäusen und Kakerlaken in einer städtischen Wohnung und für die Zeit einer Schädlingsbekämpfungsaktion

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 06.08.2001 - 32 C 520/00

    Auslegung des Fehlerbegriffs in § 537 Abs. 1 BGB bei erheblichem Befall einer

    Die Auffassung des Klägers, dass die durch den Ungezieferbefall gekennzeichneten Verhältnisse in seinem Haus in diesem Zeitraum als nicht "erhebliche und dauernde Gesundheitsgefährdung" anzusehen sei und deshalb bereits eine Minderung des Mietzinses nicht rechtfertigen würde, ist deshalb hier nach Überzeugung des erkennenden Gerichts nicht haltbar (vergleiche hierzu u.a.: Amtsgericht Bonn, WuM 1986, Seiten 113 f.; AG Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 47).

    Es liegt insofern auf der Hand, dass das Auftreten von Ungeziefer in diesem Ausmaß zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität und damit des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache führt (Amtsgericht Bonn, WuM 1986, Seiten 113 f.; Amtsgericht Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 243).

  • AG Frankfurt/Main, 12.05.2021 - 33 C 390/21

    Mietminderung wegen Mäusebefall

    In der Rechtsprechung sind bei Mäusebefall in einer Stadtwohnung Minderungsquoten zwischen 100 % (AG Brandenburg, Urteil vom 6.8.2001, WuM 2001, 605), 20 % (AG Wedding, Urteil vom 21.5.2001, MM 2001, 444) und 10 % (AG Bonn, Urteil vom 8.2.1985, WuM 1986, 113) zugesprochen worden.
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